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07.03.2023

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWK für eine Anpassungsnovelle zum StromPBG, EWPBG und EWSG

Am 15.12.2022 wurde im Bundestag das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) als verbindliche Umsetzung der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 verabschiedet, mit weitreichenden Bestimmungen auch für die Bioenergiebranche. Die Regelung soll sicherstellen, dass lediglich so genannte „Übergewinne“ abgeschöpft werden, welche insbesondere im Erneuerbare Energien-Bereich angefallen sein sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine Besteuerung von tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern eine Abschöpfung von fiktiven Erlösen. Nach Absatz 27 der genannten Notfallverordnung ist dabei sicherzustellen, dass die Höhe der Obergrenze für Markterlöse die Möglichkeiten der betroffenen Erzeuger, einschließlich der Erzeuger erneuerbarer Energien, nicht beeinträchtigt, ihre Investitions- und Betriebskosten zu decken. Auch nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) ist die Abschöpfung so ausgestaltet, dass die stromerzeugenden Unternehmen weiterhin Gewinne erzielen. Eine sachgerechte Anpassung des Abschöpfungsmechanismus an die realen Kosten der Stromerzeugung aus Biogas und Altholz wurden im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen. Bioenergieanlagen unterscheiden sich von anderen Erneuerbaren Energien grundlegend darin, dass für die Energiegewinnung Brennstoffe genutzt werden. Seit 2021 sind die Preise für die benötigten Brenn- und Einsatzstoffe in Deutschland gestiegen, was sich mit Beginn des Krieges in der Ukraine noch einmal verschärft hat.

In bestimmten Bereichen sind die steigenden Kosten für die Beschaffung von Brenn- und Einsatzstoffen aus Sicht der Bioenergieverbände auch im kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf (RefE) zur Änderungsnovelle zum StromPBG nicht ausreichend berücksichtigt: Insbesondere Biomasseheizkraftwerke, welche Reststoffe aus der Forstwirtschaft, Holzindustrie und der Landschaftspflege verwerten, drohen mit dem zu gering bemessenen Sicherheitszuschlag von 3 ct/kWh nicht mehr kostendeckend arbeiten zu können. Eine Umfrage unter den Mitgliedern des Bundesverband Bioenergie (BBE) ergab, dass insbesondere Betreiber von Holzheizkraftwerken, welche Waldrestholz und Landschaftspflegematerial verwerten, die Stromproduktion um durchschnittlich ein Drittel drosseln, um teure Brennstoffe zu sparen. Der Abschöpfungsmechanismus im StromPBG führt also faktisch zu einer Minderung der Strombereitstellung aus Erneuerbaren Energien, obwohl diese Situation ausdrücklich vermieden werden sollte.

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