Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungs-gesetz 2024
Vorbemerkung
Die unterzeichnenden Verbände begrüßen das Ziel des Referentenentwurfs einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, die nationalen Regelungen an die fortentwickelten europarechtlichen Vorgaben anzupassen und Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer zu schaffen.
Insbesondere die Umsetzung der novellierten Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erfordert eine stringente und systematische Übertragung der dort vorgesehenen Mindest-Treibhausgaseinsparungen sowie der in der BioSt-NachV geplanten Bestandsschutzregelung in das nationale Emissionshandelsrecht.
Der Entwurf führt in Teilen zu einer Fortsetzung beziehungsweise Ausweitung administrativer Pflichten, obwohl für nachhaltig erzeugte Biomasse-Brennstoffe und Biomethan bereits heute ein Emissionsfaktor von Null angesetzt werden kann und somit kein zusätzlicher klimapolitischer Lenkungseffekt erzielt wird. Eine solche Übererfüllung von Berichts- und Nachweispflichten bindet Ressourcen, ohne den Klimaschutz voranzubringen, und steht dem erklärten Ziel der Entbürokratisierung entgegen.
Vor diesem Hintergrund zielen die nachfolgenden Anmerkungen darauf ab, die Emissionshandelsverordnung 2030 so auszugestalten, dass sie europarechtskonform, systematisch kohärent und praxistauglich ist. Insbesondere sollen Bestandsschutzregelungen konsequent übernommen, unverhältnismäßige Markteintrittsbarrieren vermieden und bürokratische Belastungen dort abgebaut werden, wo sie keinen zusätzlichen Klimanutzen entfalten. Nur so kann der Emissionshandel seine Steuerungswirkung entfalten und zugleich Investitionssicherheit für nachhaltige Biomasse- und Biomethananwendungen gewährleisten.
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