Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten vom 27.04.2026
Das Wichtigste in Kürze
Die Bioenergieverbände weisen darauf hin, dass eine abschließende Bewertung des Referentenentwurfs (RefE) derzeit nur eingeschränkt möglich ist, da mit dem Höchstgebotswert ein zentrales Steuerungselement bislang nicht definiert wurde. Dessen Höhe ist maßgeblich für die tatsächliche Beteiligung potenzieller Betreiber an den Ausschreibungen sowie für die Realisierung der Projekte. Insbesondere für Biogasanlagen ist ein ausreichend und pragmatisch ausgestalteter Höchstwert erforderlich, um Investitionen in zusätzliche Leistung und Flexibilisierung wirtschaftlich darzustellen. Wird dieser zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr, dass Ausschreibungen unterzeichnet bleiben und notwendige Kapazitäten nicht aufgebaut werden.
Ungeachtet dessen heben wir hervor, dass die grundsätzliche Ausgestaltung der Teilnahmebedingungen und regulatorischen Vorgaben entscheidend für den Erfolg der Ausschreibungen sind. Positiv bewertet wird insbesondere die vorgesehene Mindestleistung von 1 MW, da sie auch kleineren, dezentralen und aggregierten Anlagen den Zugang ermöglicht und damit Wettbewerb, Innovation sowie die Versorgungssicherheit stärkt.
Wie begrüßen die europarechtlich gebotene Begrenzung der Treibhausgasemissionen der geförderten Kraftwerke. Einen starren CO2-Grenzwert sehen wir jedoch kritisch, da dieser die erforderliche Flexibilität im Energiesystem einschränken und Investitionen in erneuerbare Energien behindern kann. Stattdessen sprechen wir uns für einen Mindestanteil erneuerbarer Gase aus, der über die Betriebsdauer der Kapazitäten schrittweise ansteigt und so frühzeitig Emissionsminderungen mit verlässlichen Investitionsbedingungen verbindet (analog zur so genannten „Bio-Treppe“ im Gebäudemodernisierungsgesetz - GMG).
Auch bei den Standortanforderungen plädieren wir für eine differenzierte Ausgestaltung. Wir lehnen den im Entwurf vorgesehenen Ausschluss von Standorten, an denen in der Vergangenheit bereits Strom aus gasförmigen Brennstoffen erzeugt wurde, ab. Zumindest Standorte, an denen zukünftig erneuerbare Gase wie Biogas oder Biomethan verstromt werden, sollten zulässig sein. Eine solche Differenzierung würde den Ausbau dezentraler Strukturen erleichtern und zugleich die effiziente Nutzung bestehender Infrastrukturen ermöglichen. Gerade bestehende Biogas-BHKW befinden sich häufig in unmittelbarer Nähe zum Gasnetz und sind bereits infrastrukturell gut ein-gebunden. Ein zusätzlicher Gasnetzanschluss würde diesen Anlagen ermöglichen, neben dem lokal begrenzten, biologisch erzeugten Gaskapazitäten auch flexibel auf gasförmige Energieträger aus dem Netz zurückzugreifen. Dadurch ließe sich die Betriebsweise deutlich flexibilisieren. In der Konsequenz könnte dies einer erheblichen Leistungs- und Flexibilitätssteigerung gleichkommen, die funktional mit einem Neubau bzw. einer grundlegenden Erweiterung bestehender Kapazitäten vergleichbar ist. Vor diesem Hintergrund ist zudem zu berücksichtigen, dass die derzeit bestehen-den Einschränkungen im Anlagenbetrieb in vielen Fällen weniger auf technischen Grenzen als vielmehr auf regulatorischen Vorgaben beruhen. Eine Anpassung der Standortkriterien würde es ermöglichen, diese Potenziale ohne zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu erschließen und bestehende Anlagen systemdienlich weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus empfehlen wir, die Resilienzanforderungen um Kriterien zur Herkunft der eingesetzten Brennstoffe zu ergänzen. Mindestanteile für heimische oder europäische erneuerbare Gase können Importabhängigkeiten reduzieren, regionale Wertschöpfung stärken und den Hochlauf erneuerbarer Energieträger gezielt unterstützen. Insgesamt betont das HBB die Notwendigkeit eines konsistenten regulatorischen Rahmens, der Investitionen in nachhaltige Technologien lenkt und Planungssicherheit schafft.