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23.01.2020

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Kohleausstiegsgesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 22.01.2020

Das wichtigste in kürze

  • Die Einführung eines Bonus für erneuerbare Wärme im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist der Ausschluss von Wärme aus erneuerbaren Brennstoffen und damit die Gleichstellung von erneuerbaren und fossilen Brennstoffen aus Sicht des Klimaschutzes widersinnig. Beim Einsatz in Wärmenetzen bieten Erneuerbare Brennstoffe einen großen Mehrwert, wenn z.B. aufgrund niedriger Außentemperaturen mehr Wärme benötigt wird als durch Solar- oder Umweltwärme bereitgestellt werden kann oder die Temperatur des Wärmenetzes nicht so weit abgesenkt werden kann, wie es für die effiziente Einbindung von Solarthermie und Wärmepumpen notwendig ist. Für die Defossilisierung des Industriesektors sind erneuerbare Brennstoffe unerlässlich, da sie Wärme auf einem sehr hohen Temperaturniveau bereitstellen können, das für viele industrielle Prozesse benötigt wird. Deshalb sollte der Bonus für erneuerbare Wärme auch für Wärme aus erneurebaren Brennstoffen gezahlt werden. Im sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren ist dies aus Sicht der Bioenergieverbände daher zu korrigieren, so dass auch erneuerbare Brennstoffe einen Anreiz erfahren.

 

  • Das Kohleausstiegsgesetz sollte angesichts des dringenden Handlungsbedarfs auch dazu genutzt werden, unstrittige Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, auf die sich die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 bereits geeinigt hat. Dazu gehört das Ziel, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 auf einem Niveau von 42 Terawattstunden (TWh) bzw. einer installierten Leistung von 8,4 Gigawatt (GW) zu halten. Dafür ist eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes notwendig, einschließlich einer Verlängerung der Ausschreibungsvolumina für die Jahre ab 2023 sowie einer Weiterentwicklung des Ausschreibungsverfahrens, um den  Bau neuer Anlagen sowie den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen anzureizen.

 

  • Im Kontext des Kohleausstiegs ist der Aufbau von gesicherter Leistung notwendig, um die wetterbedingten Schwankungen der Wind- und Solarenergie auszugleichen. Insbesondere der bestehende Biogasanlagenpark bietet ein großes Potenzial für die flexible Strom- und Wärmeerzeugung. Insgesamt kann der bestehende Bioenergieanlagenpark – anhängig von dem Grad der Umrüstung der Biogasanlagen – zwischen 10 und 21 GW gesicherter Leistung bereitstellen. Dies entspricht einem Kraftwerkspark von 5 Kohle- und 24 bis 61 Gaskraftwerksblöcken. Mit dem Kohleausstiegsgesetz sollte deshalb die Flexibilitätsprämie im EEG weiterentwickelt und insbesondere die Deckelung der Prämie aufgehoben werden.

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.