Kopfbild
14.01.2026

Stellungnahme zur Erarbeitung eines neuen Klimaschutzprogramms

Das Wichtigste in Kürze

  1. Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen skalieren: Erneuerbare Kraftstoffe sind der schnellste und pragmatischste Hebel zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor, da sie unmittelbar wirken und hohe THG-Einsparungen ermöglichen. Erforderlich sind eine EU-konforme Anhebung der mengenbasierten Obergrenzen auf 5,8 %, höhere Beimischungen (z. B. E20), die Abschaffung der E5-Schutzsorte zugunsten von E10 sowie eine Befreiung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen von der LKW-Maut. Die CO₂-Regulierung muss konsequent auf einen Well-to-Wheel-Ansatz umgestellt werden. Ergänzend braucht es investitionssichere, technologieoffene Rahmenbedingungen, Anreize für den Einsatz im Schwerlastverkehr sowie eine differenzierte Besteuerung nach Umweltleistung, um Klimaschutz, soziale Akzeptanz und industrielle Wertschöpfung zu verbinden.
  2. Vorteile der Bioenergie im Gebäudesektor nutzen: Im Bereich der Gebäudewärme sollten die tragenden Elemente des bestehenden Rechts- und Förderrahmens fortgeführt werden, darunter verbindliche EE-Mindestanteile im GEG und WPG, das Auslaufen fossiler Heizungen bis 2045, kommunale Wärmeplanung sowie BEG-, BEW- und EEW-Förderungen. Diese Instrumente senken die Nachfrage für fossile Energieträger, reduzieren CO₂-Kosten für Verbraucher und stärken regionale Wertschöpfung. Gleichzeitig schränken zahlreiche diskriminierende Vorgaben die Nutzung nachhaltiger Biomasse unnötig ein. Erforderlich sind die Streichung aller Restriktionen beim Einsatz nachhaltiger Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere die Deckelung von Biomasse in Wärmenetzen mit über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von neuen Biogasanlagen mit über 40 Prozent Maisanteil (GEG), die Streichung der Diskriminierung von grünem Methan ggü. Wasserstoff bei den Regeln zur Transformation der Gasnetze (WPG), die Streichung der Ausnahmeregelung für Wärmenetzen mit mehr als 70 Prozent KWK-Wärme vom Mindestanteil erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) sowie die Angleichung der Nachhaltigkeitsanforderungen an die europäisch unbedingt notwendigen Vorgaben, insbesondere die Ausnahme von Holzheizkraftwerken von der Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG).
  3. Potenziale bei der Defossilisierung der industriellen Prozesswärme heben: Die Defossilisierung der industriellen Prozesswärme ist zentral für Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit. Sie verursacht rund 68 % des industriellen Endenergieverbrauchs, wird jedoch bislang nur zu 7 % erneuerbar gedeckt. Besonders im Mitteltemperaturbereich von 100–500 °C besteht großes, kurzfristig erschließbares Po- tenzial für feste Biomasse mit etablierter Technik. Förderpolitische Restriktionen, etwa geringere Fördersätze, enge Brennstoffvorgaben und der Förderstopp für Biomasseanlagen über 7,5 MW in der EEW, bremsen Investitionen und wirksame CO₂-Minderungen. Ergänzend bieten hybride Wärmekonzepte aus Biomasse und erneuerbarem Strom erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile. Dafür braucht es angepasste Förder- und Regulierungsrahmen, um diese Lösungen investitionssicher zu skalieren.
  4. Bioenergieanlagen sind verlässliche Partner im erneuerbaren Stromsystem: Die Maßnahmen des Biomassepakets setzen wichtige Impulse für Bioenergie im Stromsektor, reichen jedoch nicht aus. Kurzfristig müssen EEG-Regelungen so weiterentwickelt werden, dass Bestandsanlagen gesichert, Flexibilisierung angereizt und neue Investitionen ermöglicht werden. Im Bereich Biogas kann das Strom- mengenmodell betriebswirtschaftliche Freiheit mit klaren Flexibilitätsleitplanken verbinden. Ergänzend sind höhere Ausschreibungsvolumina, angepasste Vergütungssätze, die Streichung des Maisdeckels, die Zulassung von Biomethan sowie bessere Rahmenbedingungen für Kleinanlagen erforderlich.
  5. Biogenes CO₂ als Schlüssel für Negativemissionen und Kreislaufwirtschaft: Die Abscheidung und Speicherung von biogenem CO₂ (BECCS) ermöglicht Negativemissionen und den Ausgleich unvermeid- barer Restemissionen. Ergänzend kann die stoffliche Nutzung (BECCU) fossilen Kohlenstoff in Kraftstoffen und Chemikalien ersetzen und geschlossene Kohlenstoffkreisläufe schaffen. Biogenes CO₂ ist hierfür kurzfristig verfügbar und industriell nutzbar. Um das Potenzial für Klimaschutz und Bioökonomie zu erschließen, den Markt für biogenes CO2 anzuschieben und die Marktreife der Technologie zu demonstrieren, sollten Investitions- und Betriebskosten zunächst finanziell gefördert werden.