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22.08.2022
Stellungnahme zum Konzept der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Pflicht zum Einsatz von 65% Erneuerbarer Wärme
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist das vorliegende Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für eine Pflicht zum Einsatz von 65% erneuerbarer Wärme unzureichend, um die angestrebte Wärmewende im Gebäudebereich schnell und effizient zu vollziehen.
25.07.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (25.07.2022)
Leitungsgebundene Wärme spielt eine Schlüsselrolle bei der Defossilisierung des Wärmesektors. Aus diesem Grund begrüßen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) die Novelle der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien macht es notwendig, Anpassungen an der AVBFernwärmeV vorzunehmen. Nur so kann Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen werden, die in diesem Bereich investieren möchten.
15.06.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Das HBB unterstützt das grundsätzliche Ziel des BEHG, mit einer Bepreisung der CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger den CO2-Ausstoß über ein Preissignal zu reduzieren.
31.05.2022
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für ein Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz vom 25.5.2022
Viele bestehende Bioenergieanlagen haben die Möglichkeit kurzfristig ihre Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen und so die Nutzung von Erdgas zu reduzieren und die Gasspeicher zu schonen. Das kurzfristig mobilisierbare technische Potenzial allein des bestehenden Biogasanlagenparks wird auf eine Steigerung von im Schnitt 20 Prozent geschätzt, insgesamt also 19 Terawatt-stunden (TWh) Gas bzw. 7 TWh Strom, was knapp 4 Prozent der russischen Erdgasimporte vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine entspricht.
25.05.2022
Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV)
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
19.05.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vom 16.5.2022
1. Das im Referentenentwurf (RefE) enthaltene Verbot für Vermieter, die Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe an ihre Mieter weiterzugeben, schließt den Wechsel von fossilen zu klimaneutralen Brennstoffen als Klimaschutzoption de facto aus. Dies ist klimapolitisch nicht sinnvoll. 2. Anstatt die Weitergabe der Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe an Mieter vollständig zu verbieten, sollten sie grundsätzlich zugelassen, aber reguliert werden: • Die Mehrkosten sollten nach einem sinnvollen Schlüssel zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, u.a. auch abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. • Heizungen auf Basis klimaneutraler Festbrennstoffe sollten aus Gründen des Klimaschutzes wie auch der Verhältnismäßigkeit generell ausgenommen werden. • Heizungen, die bereits in der Vergangenheit mit mindestens 30 Prozent klimaneutralen Brennstoffen betrieben wurde, sollten aus Gründen des Klimaschutzes wie auch des Investitionsschutzes ausgenommen werden.
12.05.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Osterpaket“ vom 06.04.2022
In Bezug auf die Biomasse setzt das Osterpaket die falschen Schwerpunkte: Anstatt wie von der Bundesregierung vorgesehen die Biomasse-Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Spitzenlastkraftwerke zu beschränken, sollten mit dem Osterpaket die energie- und klimapolitischen Potenziale des bestehenden Anlagenparks an Biogasanlagen, Holzheizkraftwerken und Biomethan-KraftWärme-Kopplung (KWK) gehoben sowie noch offene Biomassepotenziale genutzt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen dazu gehören: Lesen Sie weiter anbei im Download...
14.04.2022
Kurzstellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Osterpaket“
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Sehr begrüßen wir deshalb die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren. Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung (KabE), insbesondere auch die vorgesehenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021), wird jedoch weder den klimapolitischen Ambitionen der Koalitionsfraktionen noch der geo- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeit zur Reduzierung von fossilen Rohstoffimporten gerecht. Die Chancen der Bioenergie zur Substitution von importierten fossilen Energieträgern durch heimische erneuerbare Energie werden nicht genutzt. Verschiedene energierechtliche Hemmnisse im EEG und anderen Gesetzen sowie Hemmnisse im Bereich der technischen und genehmigungs-rechtlichen Auflagen werden nicht angegangen.
06.04.2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 1.4.2022
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Sehr begrüßen wir deshalb die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren, sowie das Vorhaben, alle Hemmnisse und Hürden für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beseitigen. Im Fall der Bioenergie sind verschiedene Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) zentrale Hemmnisse, die sobald wie möglich angegangen werden sollten.
23.03.2022
Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Die Bioenergieverbände begrüßen den Vorschlag, dass nicht nur die mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, sondern auch die klimapolitischen Zielsetzungen in den zukünftigen Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan einfließen müssen. Zu unserem Bedauern haben sich die Übertragungsnetzbetreiber in der Vergangenheit allerdings klar über diese gesetzliche Vorgabe hinweggesetzt.