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14.06.2023

Strompreisbremsen-Reparatur darf Vertrauensverlust nicht vertiefen

Berlin, 14.06.2023: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einer Reparatur des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie einer kleinen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Verlängerung befristeter Maßnahmen zur kurzfristigen Ausweitung der Biogasproduktion. Die zur Anhörung geladene Sachverständige und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert:

„Die im letzten Jahr geführte Diskussion um das StromPBG hat zu einem schweren Vertrauensverlust in der Branche geführt. Die ersten Überlegungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, aber auch der anschließende Referenten- und Kabinettsentwurf des StromPBG hätte die Produzenten zuverlässigen flexiblen Stroms bestraft und zu zahlreichen Anlagenstilllegungen geführt. Obwohl die Regierungsfraktionen im parlamentarischen Verfahren die Gefahr eines harschen Eingriffs in den Anlagenbestand weitgehend abwendeten, wirkt dieser Vertrauensverlust auch über den Beschluss des StromPBG hinaus.

Es ist daher zu begrüßen, dass der Abschöpfungsmechanismus nicht verlängert werden soll. Umso problematischer ist deshalb, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle den vor Weihnachten beschlossenen Konsens unnötig abwandelt und damit wieder für Verunsicherung sorgt. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Bagatellgrenze, die bestimmen, ab welcher Leistung eine Biogasanlagen unter den Abschöpfungsmechanismus fällt. Es kann nicht sein, dass mit dem Kabinettsentwurf auf einmal deutlich mehr Anlagen in den bürokratischen Mechanismus der Abschöpfung einbezogen werden. Das widerspricht zudem explizit dem Willen der Abgeordneten. Auf der anderen Seite werden bestehende Probleme nicht adressiert. So gibt es grundsätzlichen Änderungsbedarf bei Sicherheitszuschlägen von festen Brennstoffen. Denn neben Altholz sind auch andere feste Biomassen von hohen Preissteigerungen betroffen.

Gleichzeit zu dem oben Genannten wird in der Anhörung auch eine kleine EEG-Novelle besprochen. Hierbei soll für Biogasanlagen die befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung bis Ende 2024 sowie die Flexibilisierung des Güllebonus verlängert werden. Dies ist ein sinnvoller Schritt, damit der bestehende Biogasanlagenpark auch im kommenden Winter einen größeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann. Doch die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen helfen nur bedingt das wichtige Ziel zu erreichen. Ergänzend müssen die technischen Anforderungen zur Minderung von Methanemissionen im EEG an das einschlägige Fachrecht in der TA-Luft 2021 angepasst werden. Dies ermöglicht zusätzliche Spielräume zur Erhöhung der Gaserzeugung und kann bei einer konsequenten Umsetzung Investitionskosten senken und Innovationen anreizen, ohne Abstriche beim Immissionsschutz zu machen.

Die Verbesserungen der kleinen Novelle dürfen aber auch nicht das Ende der Verbesserungen für die Biomasse sein. Biomasse wird mindestens bis 2030 dringend für die Versorgungssicherheit benötigt. Um zumindest den Anlagenbestand zu erhalten ist das Ausschreibungsdesign dringend zu überarbeiten. Zuvorderst muss das Volumen erhöht und die Südquote abgeschafft werden.“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat zu diesen und weiteren Punkten eine Stellungnahme erarbeitet und auf der Webseite HBB veröffentlicht.