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17.01.2023
Bundesnetzagentur muss Gebotshöchstwerte auch für die Bioenergie unverzüglich anheben
Berlin, 17.01.2023: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermächtigt und verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen zu erhöhen, wenn diese nachweislich zu niedrig sind. Anlässlich der in Kürze anstehenden ersten Ausschreibung für Biomasse im Jahr 2023 fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, dieser Pflicht nachzukommen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
14.12.2022
Stromerlösabschöpfung: Bundestag nimmt Biogas nahezu vollständig aus, aber gesteht Holzenergie kaum Verbesserungen zu
Berlin, 14.12.2022: Der Bundestagsausschuss für Klima und Energie beschließt heute Änderungsvorschläge für das Strompreisbremsengesetz, in dem die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Erneuerbare Energien Anlagen geregelt ist. Trotz mehrerer Verbesserungen in den Bereichen Biogas und Altholz müssen Betreiber von Restholzkraftwerken weiter um ihre Zukunft bangen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
14.12.2022
BEG-Novelle verhindert Klimaschutz im Gebäudebestand
Berlin, 12.12.2022: Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), mit der der Ausbau erneuerbarer Wärme im Gebäudesektor vorangetrieben werden soll, wird zum 01.01.2023 überarbeitet. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert die veröffentlichte neue Förderrichtlinie:
09.12.2022
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Verlängerung der Zertifizierungsfrist ist wichtiger Schritt
Berlin, 09.12.2022: In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31.12.2022 auf 30.04.2023 verlängert werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Verbändegemeinschaft die vorgeschlagene Änderung der BioSt-NachV:
06.12.2022
Anhörung zum Strompreisbremsengesetz: Bioenergie muss ausgenommen werden
Berlin, 06.12.2022: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Strompreisbremsengesetz unter anderem mit der geplanten Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die zur Anhörung geladene Expertin und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert:
01.12.2022
Strompreisbremsengesetz darf Versorgungssicherheit aus heimischer Bioenergie nicht gefährden
Berlin, 01.12.2022: Heute befasste sich der deutsche Bundestag in seiner ersten Lesung mit dem Strompreisbremsengesetz, welches u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
28.11.2022
STROMERLÖSABSCHÖPFUNG: Bundesregierung drosselt Bioenergie – Bundestag muss nachbessern
Berlin, 28.11.2022: Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung den Entwurf eines Strompreisbremsengesetzes beschlossen. Dieser sieht weiterhin u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Die Abschöpfung soll dabei bereits ab dem 1. Dezember dieses Jahres greifen. Daneben wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen von 6 auf 7,5 ct/kWh erhöht, während sich für Biomasseanlagen sonst keine Änderungen ergeben haben. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
23.11.2022
Vorschlag zur Stromerlösabschöpfung nimmt gesicherte Leistung vom Netz und fördert den Einsatz fossiler Energieträger
Berlin, 23.11.2022: Gestern legte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Referentenentwurf eines Strompreisbremsengesetzes vor, das u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. In der sich anschließenden Verbändeanhörung haben sich auch die Verbände des Hauptstadtbüro Bioenergie eingebracht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
23.11.2022
Demo-Aktion „Zukunft statt Abschöpfung“ für Bioenergie am Bundestag
Deutscher Bauernverband, Fachverband Biogas und Bundesverband Bioenergie gemeinsam aktiv
02.11.2022
Abschöpfung von Strommarkterlösen darf erneuerbare Energieerzeugung und Vertrauen nicht gefährden
Berlin, 02.11.2022: Die Bundesregierung hat Vorschläge für eine Abschöpfung von Strommarkterlösen u.a. für Bioenergieanlagen vorgelegt. Im Gegensatz zu den im Oktober bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) wird die Höhe der Obergrenze, ab der ein Bioenergieanlagenbetreiber nahezu alle aus der Stromproduktion erzielten Erlöse abgeben muss, offengelassen. Eine rückwirkende Abschöpfung ist jedoch weiterhin vorgesehen, auch wenn deren Beginn von März auf September 2022 verschoben werden soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert: