03.07.2020
„Kohleausstiegsgesetz: Sinnvolle Anwendungen mit Bioenergie auf die lange Bank geschoben“
Berlin, 3. Juli 2020. Im Bundestag wird heute das Kohleausstiegsgesetz verabschiedet, mit dem auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert worden ist. Die Bioenergieverbände kritisieren, dass der darin neu eingeführte Erneuerbare-Wärme-Bonus die Biomasse nicht erfasst. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentiert: