26.02.2024
Positives Signal für die Bioenergie: Bundesnetzagentur verbessert Ausschreibungsbedingungen, ignoriert aber Kostensteigerungen im Bestand; weitere Anpassungen im EEG müssen folgen
Berlin 26.02.2024: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fristgerecht die Konditionen für die Biomasseausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in 2024. Während die Gebotshöchstwerte für Neuanlagen von 17,67 auf 19,43 Cent/kWh und im Biomethansegment von 19,31 auf 21,03 Cent/kWh angehoben wurden, fand bei den Werten für Bestandsanlagen keine Erhöhung statt und verbleibt auf 19,83 Cent/kWh. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anhebungen, spricht sich jedoch für Nachbesserungen bei Bestandsanlagen aus: