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13.03.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der 36. BImSchV, UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV vom 28.02.2024
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In der Novellierung sollen die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden und die Anrechnung der Upstream-Emissionsminderung (UER) nur noch bis zum Verpflichtungsjahr 2024 möglich sein. Das verfrühte Phase-Out beruht auf dem Verdacht, dass bei zahlreichen auf die THG-Quote angerechneten UER-Projekten Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Die Bioenergieverbände fordern eine vollständige und aktive Aufklärung der Betrugsfälle der UER-Projekte, die aktuell von der DEHSt untersucht werden.
28.02.2024
Stellungnahme zu dem Entwurf des aktualisierten integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) vom 06.11.2023
Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) berichtet die Bundesregierung alle zwei Jahre wie beabsichtigt wird, die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. Sie kommt damit der Verpflichtung nach Verordnung-(EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz nach. In ihm werden verabschiedete Maßnahmen der Energie- und Klimapolitik vorgestellt und projiziert, welchen Beitrag diese Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion leisten.
08.02.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt. Die unverhältnismäßige Absenkung der Förderquoten bei Biomasseanlagen verhindert die effiziente Transformation des Prozesswärmesektors im Mittelsand. Diese Absenkung ist zurückzunehmen, um die Technologieneutralität des Förderprogrammes zu gewährleisten.
15.12.2023
Stellungnahme Zum Zwischenbericht der Systementwicklungsstrategie
Vorbemerkung Die nachhaltige Bioenergie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu den Klima- und Energiezielen Deutschlands und einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung. Sie stellt nicht nur gesi-cherte und flexibel regelbare Leistung für Strom und Wärme bereit, sondern ist auch im Verkehrsbe-reich bislang die einzig nennenswerte klimaschonende Antriebsoption. Feste, flüssige und gasförmi-ge Bioenergieträger haben 2021 knapp 79 Mio. t CO2 vermieden. Biokraftstoffe stehen für 87 Prozent der Erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich. Bei der erneuerbaren Wärmebereitstellung kommen biogene Energieträger – allen voran Holz, aber auch Biogas – auf einen Anteil von insgesamt 84 Pro-zent. Im Strombereich liefert v.a. Biogas, aber auch Holzenergie, 22 Prozent des erneuerbaren Stroms. Die Bioenergie ist für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität unverzichtbar.
06.11.2023
Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag am 6.11.2023 Zum Entwurf eines Änderungsantrags zum Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes vom 31.10.2023 (Ausschussdrucksache 20(24)195)
Biogas und Biomethan können in vielen Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Defossilisierung der lokalen Wärmeversorgung leisten. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen beabsichtigen, mit der Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auch Hemmnisse für die Erzeugung und Nutzung von Biogas und Biomethan im Baugesetzbuch (BauGB) auszuräumen. Diese Hemmnisse betreffen insbesondere die Umrüstung bestehender Biogasanlagen von der Stromerzeugung auf die Biomethaneinspeisung, die Wärmeauskopplung bei Biogasanlagen im Außenbereich sowie die Mobilisierung von Rest- und Abfallstoffen für die Biogaserzeugung. Alle drei Themenfelder werden grundsätzlich vom Entwurf eines Änderungsantrags (ÄA) zum Kabinettsentwurf für ein Wärmeplanungsgesetz (KabE WPG) adressiert.
06.11.2023
Zum Entwurf der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz vom 13. Oktober 2023
Die Diskriminierung der Biomasse / Bioenergie als erneuerbare Energie bzw. nachwachsender Rohstoff schlägt sich auch in dieser Richtlinie nieder. Wie bereits in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) finden sich in dieser Richtlinie Elemente wieder, die der Defossilisierung in der Industrie entgegenstehen. So wird der Direktelektrifizierung einseitig ein Vorrang eingeräumt. Auch wird Wasserstoff, der noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, ein Vorzug gegenüber kostengünstigen und etablierten Technologien und erneuerbaren Energieträgern gegeben. Für eine schnelle Defossilisierung des Industriesektors werden jedoch alle nachhaltigen Optionen benötigt, besonders auch Biomasse / Bioenergie. Im Folgenden wird vor allem auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Entwurfes der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) eingegangen.
11.10.2023
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima zum Entwurf einer Gas- und Wärme-Herkunftsnachweisregisterverordnung vom 21.9.2023
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf (Referentenentwurf - RefE) alle Herkunftsnachweise (Strom, Gas, Wärme) bei der gleichen zuständigen Stelle angesiedelt wird. Wir regen außerdem an, zukünftig alle Nachweise für den Energiehandel (z.B. Nachhaltigkeitsnachweis im Nabisy) im gleichen nationalen Register zu führen, da darüber eine Doppelvermarktung vermieden werden kann.
26.09.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 15.09.2023
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt das zentrale Förder- und Umsetzungsprogramm der Defossilisierung der Wärmversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden dar. Der BEG kommt damit eine herausragende Bedeutung für das Gelingen der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu. Dabei hat der Gebäudesektor in den Jahren 2022 und 2021 bereits die Ziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt. Laut aktuellem Projektionsbericht 2023 für Deutschland des Umweltbundesamtes wird der Gebäudesektor bis 2030 im Mit-Maßnahmen-Szenario eine kumulierte Zielverfehlung von 96 Mio. t CO2 anhäufen und im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario eine kumulierte Zielverfehlung von 34 Mio. t CO2. Damit wird der große Handlungsdruck im Gebäudebereich deutlich. Eine gut ausgestattete und praxistauglich umsetzbare BEG ist deshalb Grundvoraussetzung, um die Lücke zur Zielerreichung nicht noch weiter aufgehen zu lassen. Bioenergie dominiert aktuell mit 84 % die erneuerbaren Wärmebereitstellung und wird für die Erreichung eines zukünftig vollständig erneuerbaren und bezahlbaren Wärmemixes eine entscheidende Rolle spielen müssen. Im Folgenden wird insbesondere zu den für die Bioenergie besonders relevanten Punkte der BEG Stellung genommen. Für weitere Anmerkung wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.
06.09.2023
Stellungnahme zum Entschließungsantrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 04.07.2023
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt das zentrale Förder- und Umsetzungsprogramm der Defossilisierung der Wärmversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden dar. Der BEG kommt damit eine herausragende Bedeutung für das Gelingen der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu. Dabei hat der Gebäudesektor in den Jahren 2022 und 2021 bereits die Ziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt. Laut aktuellem Projektionsbericht 2023 für Deutschland des Umweltbundesamtes wird der Gebäudesektor bis 2030 im Mit-Maßnahmen-Szenario eine kumulierte Zielverfehlung von 96 Mio. t CO2 anhäufen und im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario eine kumulierte Zielverfehlung von 34 Mio. t CO2. Damit wird der große Handlungsdruck im Gebäudebereich deutlich. Eine gut ausgestattete und praxistauglich umsetzbare BEG ist deshalb Grundvoraussetzung, um die Lücke zur Zielerreichung nicht noch weiter aufgehen zu lassen. Bioenergie dominiert aktuell mit 84 % die erneuerbaren Wärmebereitstellung und wird für die Erreichung eines zukünftig vollständig erneuerbaren und bezahlbaren Wärmemixes eine entscheidende Rolle spielen müssen.
06.09.2023
Stellungnahme Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Wärmeplanungsgesetz vom 16.08.2023
Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich sowohl das Ziel des Ausbaus und der Defossilisierung der Wärmenetze als auch das Konzept, die Defossilisierung der Wärmeversorgung primär auf kommunaler Ebene zu planen. In Bezug auf die Regelungen zur Bioenergie sollte der KabE jedoch in folgenden Hinsichten angepasst werden: 1. Alle Verbote zum Einsatz nachhaltiger Biomasse sollten ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Regelungen für die Transformation der Gasverteilnetze sollte auf Wasserstoff ausgedehnt werden und die bestehende Biogaserzeugung als Potenzial für grünes Methan berücksichtigen. 3. Biogener Wasserstoff sollte als Erneuerbaren Energieträger anerkannt werden.