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01.07.2024
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zu den Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1315 zur Änderung des EU-Beihilferechts (AGVO) zählt Strom aus fester Biomasse oberhalb von 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) sowie Biogas ober-halb von 2 MW FWL nicht mehr als Strom aus erneuerbaren Energieträgern im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG). Die neue Regelung des EU-Beihilferechts sieht vor, dass Anlagen oberhalb der genannten Größengrenzen den Nachweis erbringen müssen, dass die Treibhaus-gas(THG)minderungs- und Nachhaltigkeitsvorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) ein-gehalten werden. Diese Neuregelung ist bislang nicht im deutschen Stromsteuerrecht implementiert. Aus diesem Grund werden seit 1.1.2024 für diese Anlagen keine Steuerbefreiungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des StromStG mehr gewährt.
21.06.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm
Vorbemerkung Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Erhalt und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist unbestritten eine der großen und drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen. Es bedarf jedoch Lösungen, die gleichzeitig auch weiterhin eine Entwicklung anderer Bereiche der Daseinsvorsorge ermöglichen und dauerhaft sichern: Lebensmittel- und Energieerzeugung. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der TA Lärm wird dem aus Sicht der Bioenergieverbände lei-der nicht gerecht. In der folgenden Stellungnahme gehen die Bioenergieverbände näher auf die vorgenannte Kritik am Kabinettsentwurf ein und schlagen konkrete Lösungsvorschläge vor.
10.06.2024
Stellungnahme zu den vorläufigen Ankerpunkten der Systementwicklungsstrategie 2024
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Ankerpunkte implizieren, dass gesicherte und flexible Leistung in der Strom- und/oder Fernwärmeerzeugung ausschließlich durch Wasserstoffkraftwerke bzw. Wasserstoff-KWK-Anlagen bereitgestellt wird. Diese einseitige Fokussierung auf Wasserstoff ist nicht sinnvoll, denn sie • widerspricht der politischen Einigung der Regierungsfraktionen, die im Entschließungsantrag zum Solarpaket 1 der Flexibilität aus Biomasse eine hohe Bedeutung zur Bereitstellung gesicherter Leistung einräumen, im selben Maße wie Wasserstoffkraftwerken; • ignoriert die immensen Potenziale flexibler Bioenergieanlagen für die Bereitstellung gesicherter und flexibler Leistung; • ignoriert die vielen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes von Methan ggü. dem Einsatz von Wasserstoff (z.B. bessere Speicherbarkeit); • begünstigt den Rückbau der relevantesten steuerbaren Erneuerbare Energien Technologie, die dem Markt aktuell zur Verfügung steht. 2. Die Ankerpunkte besagen, dass kein Bedarf einer überregionalen Gasinfrastruktur für Methan besteht, sondern ausschließlich einer Infrastruktur für Wasserstoff. Diese einseitige Fokussierung auf Wasserstoff ist nicht sinnvoll, denn sie • unterschätzt die großen Potenziale von erneuerbarem Methan (nicht nur Biomethan, sondern auch synthetischem Methan); • ignoriert die vielen technischen und wirtschaftlichen Vorteile des Einsatzes und Transports von Methan ggü. dem Einsatz und Transport von Wasserstoff (z.B. bessere Speicherbarkeit, CO2-Quelle für Industrie); • ignoriert die Einbindung von Deutschland in den internationalen Methantransit.
30.05.2024
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 29.05.2024
Vorbemerkung Die Europäische Kommission sieht im REPowerEU-Plan eine deutliche Ausweitung der europäischen Produktion von Biomethan vor. Konkret soll die jährliche Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz bis 2030 von 3 auf 35 Milliarden Kubikmeter erhöht werden. Auch Deutschland weist noch ein signifikantes ungenutztes Potenzial zum Ausbau der Biogas- und Biomethanerzeugung auf, das zur Erreichung dieses Zwecks gehoben werden sollte. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WassBG) sollte deshalb in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Kabinettsentwurfs (KabE). Für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.
29.05.2024
Stellungnahme Zum Green Paper des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für die Transformation der Gas-/Wasserstoffverteilernetze vom 14.03.2024
Das Wichtigste in Kürze 1. Der Bedarf an Gasverteilnetzen im zukünftigen Energiesystem wird stark unterschätzt. 2. Die Vorteile und Potenziale einer Umstellung von Gasnetzen auf erneuerbares Methan werden stark unterschätzt. 3. Inwiefern es für bestimmte Teile des Gasverteilnetzes möglich und sinnvoll ist, Erdgas durch erneuerbares Methan zu ersetzen, muss in Teilen vor Ort entschieden werden – im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung – und in Teilen im Rahmen einer übergeordneten Netzplanung, die auf die jeweiligen Wärmepläne aufbaut. 4. Die Fortführung von Teilen der bestehenden Fernleitungsnetze für den Transport von erneuerbarem Methan ist in jedem Fall sinnvoll, um überregionale Bedarfe zu decken, Importe und Transite zu realisieren, sowie die Speicherkapazität des Methannetzes zu nutzen.
13.05.2024
Stellungnahme zum Antrag „Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen“ der CDU/CSU
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Potenziale und Stärken der Bioenergie wie Flexibilität, Verlässlichkeit, Souveränität, Speicherbarkeit sowie Grund- und Spitzenlastfähigkeit gilt es künftig stärker zu nutzen. Die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Biomassenutzung kann einen wichtigen Beitrag für negative Emissionen leisten. Die Umsetzung der im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen können dazu einen signifikanten Beitrag leisten. 2. Deutschland verfügt über einen umfassenden Park an Biogasanlagen, Biomethan-Blockheizkraftwerken und Holzheizkraftwerken. Diese können gesicherte flexible Leistung zum Ausgleich der schwankenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie bereitstellen. Zudem sind sie die Basis vieler regionaler Wärmekonzepte und damit eine einfache und kostengünstige Erfüllungsoption für neuen Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
29.04.2024
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 11.04.2024
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WassBG) sollte in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Nur so lassen sich die Ziele zur Emissionsminderung, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erreichen.
25.04.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Hintergrund ist, dass mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1315 zur Änderung des EU-Beihilferechts (AGVO) Strom aus fester Biomasse oberhalb von 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) sowie Biogas oberhalb von 2 MW FWL nicht mehr als Strom aus erneuerbaren Energieträgern im Sinne des Stromsteuergesetzes zählt.
13.03.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der 36. BImSchV, UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV vom 28.02.2024
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In der Novellierung sollen die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden und die Anrechnung der Upstream-Emissionsminderung (UER) nur noch bis zum Verpflichtungsjahr 2024 möglich sein. Das verfrühte Phase-Out beruht auf dem Verdacht, dass bei zahlreichen auf die THG-Quote angerechneten UER-Projekten Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Die Bioenergieverbände fordern eine vollständige und aktive Aufklärung der Betrugsfälle der UER-Projekte, die aktuell von der DEHSt untersucht werden.
28.02.2024
Stellungnahme zu dem Entwurf des aktualisierten integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) vom 06.11.2023
Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) berichtet die Bundesregierung alle zwei Jahre wie beabsichtigt wird, die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. Sie kommt damit der Verpflichtung nach Verordnung-(EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz nach. In ihm werden verabschiedete Maßnahmen der Energie- und Klimapolitik vorgestellt und projiziert, welchen Beitrag diese Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion leisten.