17.05.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 vom 12.05.2021
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministerums (BMWi) zur Einführung einer Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen gemäß § 88b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) (Referentenentwurf – RefE) völlig unzureichend, um die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umzusetzen. Der RefE verhindert sogar die Ziel des Klimaschutzprogramm 2030, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sogar sinkt und damit zusätzliche Emissionen entstehen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angelündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehar noch vertretbar.