17.10.2022
Keine sachwidrige Diskriminierung von Bioenergie durch CO2-Preis
Berlin, 17.10.2022. Die Bundesregierung hat im Mai einen Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt. Mit der Änderung ist eine Einbeziehung von Kohle und Abfällen in den nationalen CO2-Preis vorgesehen, jedoch sind auch weitreichende Einschnitte für die Bioenergie geplant. Vor der für diese Woche geplanten Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag, appelliert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), im Namen der Verbändegemeinschaft an die Abgeordneten: