14.05.2020
An „Corona-Gesetz“ muss umfassende EEG-Novelle anknüpfen
Mit der heute geplanten Verabschiedung des „Corona-Gesetzes“ für den Energiesektor setzt der Bundestag ein wichtiges Zeichen für die Bioenergie. Das Gesetz adressiert zentrale Herausforderungen der Branche, die auf die Corona-Pandemie zurückgehen. Die Bioenergieverbände begrüßen die darin enthaltenen Fristverlängerungen, die u.a. durch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen werden sollen. Gleichzeitig sei offenkundig, dass diese Maßnahmen zur Krisenbewältigung keine umfassende EEG-Novelle ersetzen, die dringend eine echte Perspektive für die Bioenergie aufzeigen muss.