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17.03.2022
Stellungname zum Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 4.3.2022
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesre-gierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überfüh-ren. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemis-sionen eine wichtige Rolle spielen.
28.07.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums einer Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vom 16.07.2021
Das Wichtigste in Kürze Der Bioenergie kommt in der erneuerbaren Wärmeversorgung eine Schlüsselrolle zu: ihr Beitrag ist nicht nur aktuell unverzichtbar – er wird es auch langfristig für bestimmte Anwendungen gerade im ländlichen Raum, aber auch in der Industrie, bleiben.
07.06.2021
Zu den Regierungsentwürfen für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 sowie eines Gesetzes zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Kurzstellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags am 07. Juni 2021
17.05.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 vom 12.05.2021
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministerums (BMWi) zur Einführung einer Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen gemäß § 88b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) (Referentenentwurf – RefE) völlig unzureichend, um die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umzusetzen. Der RefE verhindert sogar die Ziel des Klimaschutzprogramm 2030, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sogar sinkt und damit zusätzliche Emissionen entstehen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angelündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehar noch vertretbar.
12.05.2021
Eckpunkte zur Novelle des Klimaschutzgesetzes
Der Regierungsentwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes macht deutlich: Das Ziel der Treibhausgasneutralität erfordert eine umfassende und vor allem zügige ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft. Bioenergie löst Probleme dort, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen, und ist damit ein unverzichtbarer Baustein einer ambitionierten Klimaschutzpolitik, der bereits heute jährlich mehr als 60 Mio. t CO2 einspart.
05.05.2021
BBE Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbänden danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der REDII hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
03.05.2021
BBE Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbände danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweis-dokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebenszyklusweg sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für die Anrechnung auf die THG-Quote und damit für den Marktzugang. Die hiermit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz nachhaltiger Biokraftstoffe, flüssiger Biobrennstoffe sowie Biomasse-Brennstoffe.
15.10.2020
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des BImSchG und nachgelagerten Verordnungen zur Umsetzung der RED II im Verkehrssektor vom 24.09.2020
Aus Sicht der Bioenergieverbände sind die vorliegenden Gesetzesentwürfe in keinster Weise geeignet, um die im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung formulierten Ziele für 2030 zu erreichen. Statt einer eigentlich bereits im Namen des Gesetzes angekündigten „Weiterentwicklung“ des Instruments der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr (THG-Quote) und nachgelagerter Bestimmungen ist der Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) vielmehr ein Ausdruck absoluter Stagnation, bzw. sogar ein Rückschritt, da kurz- bis mittelfristig sogar mehr THG-Emissionen anfallen werden als heute. Kurzum: Mit dem vorliegenden Entwurf sind die in der Gesetzbegründung angepeilten Ziele nicht zu erreichen.
06.10.2020
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 23.09.2020
Aus Sicht der Bioenergieverbände weist der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 23.09.2020 (Kabinettsentwurf EEG 2021 – KabE) deutliche Verbesserungen sowohl gegenüber dem EEG 2017 als auch gegenüber dem Referentenentwurf vom 14.09.2020 (RefE) auf. Die Bioenergiebranche versteht dies als substantielles Signal, dass für Strom und Wärme aus Biomasse weiterhin eine Perspektive besteht und die Bundesregierung deren Systemrelevanz anerkennt. Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die Anhebung der Ausschreibungsvolumina und Gebotshöchstwerte, die Verlängerung der Realisierungsfrist für Neuanlagen, die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie sowie die Anhebung des Flexibilitätszuschusses. Insgesamt betrachtet bleibt der Entwurf jedoch weiterhin hinter den notwendigen Änderungen zurück, die unabdingbar sind, um den bereits eingesetzten Rückbau der Bioenergieanlagen in Deutschland abzuwenden und ihr Potenzial für Klimaschutz und Energiewende zu erhalten. Kurzum: mit dem vorliegenden Entwurf sind die Ziele der Bundesregierung nicht zu erreichen, da u.a. die Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm (KSP) 2030 sowie im KabE zugedachten Beitrag nicht leisten kann.
17.09.2020
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 14.09.2020
Aus Sicht der Bioenergiebranche besteht in vielen Hinsichten dringender Bedarf zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017). Die Änderungen des EEG, die der vorliegende Gesetzesentwurf vom 14.09.2020 vorsieht (Referentenentwurf für ein EEG 2021 - RefE) greifen einige wichtige Punkte auf, z.B. die Verlängerung der Realisierungsfrist für Neuanlagen von 24 auf 36 Monate sowie die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie und eine ansatzweise Rückbesinnung auf Biomethan.