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07.03.2023
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWK für eine Anpassungsnovelle zum StromPBG, EWPBG und EWSG
Am 15.12.2022 wurde im Bundestag das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) als verbindliche Umsetzung der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 verabschiedet, mit weitreichenden Bestimmun-gen auch für die Bioenergiebranche. Die Regelung soll sicherstellen, dass lediglich so genannte „Übergewinne“ abgeschöpft werden, welche insbesondere im Erneuerbare Energien-Bereich angefallen sein sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine Besteuerung von tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern eine Abschöpfung von fiktiven Erlösen. Nach Absatz 27 der genannten Notfallverordnung ist dabei sicherzustellen, dass die Höhe der Obergrenze für Markterlöse die Möglichkeiten der betroffenen Erzeuger, einschließlich der Erzeuger erneuerbarer Energien, nicht beeinträchtigt, ihre Investitions- und Betriebskosten zu decken. Auch nach Angaben des Bundes-wirtschaftsministeriums (BMWK) ist die Abschöpfung so ausgestaltet, dass die stromerzeugenden Unternehmen weiterhin Gewinne erzielen. Eine sachgerechte Anpassung des Abschöpfungsmechanismus an die realen Kosten der Stromerzeugung aus Biogas und Altholz wurden im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen. Bioenergieanlagen unterscheiden sich von an-deren Erneuerbaren Energien grundlegend darin, dass für die Energiegewinnung Brennstoffe genutzt werden. Seit 2021 sind die Preise für die benötigten Brenn- und Einsatzstoffe in Deutschland gestiegen, was sich mit Beginn des Krieges in der Ukraine noch einmal verschärft hat. ...
19.01.2023
Stellungnahme zu den „Eckpunkten für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)“ vom 6.10.2022
Aktuell werden rund 922 PJ an Biomasse für energetische Zwecke verwendet, davon rund 180 PJ für die Stromerzeugung, 618 PJ für Wärmebereitstellung und 124 PJ für Mobilität.1 Diese Nutzung ist das Ergebnis einer über die Jahre gewachsenen und stetig strukturell verfeinerten erneuerbaren Energiepolitik, die maßgeblich von der RED I (Richtlinie 2009/28/EG) und den ersten Erneuerbare- Energien-Gesetzen (EEG) geprägt wurde. Zielstellung der Bioenergiepolitik der frühen 2000er Jahre war es, neben dem Klimaschutz v.a. im Verkehrs- und Strombereich, einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit zu leisten, heimische Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu stärken und die zu dieser Zeit sehr niedrigen und bei weitem nicht kostendeckenden Agrarpreise zu stabilisieren. Die heutige energetische Biomassenutzung ist Resultat zahlreicher Überarbeitungen der Energiepolitik, mit steten Anhebungen der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und ambitionierterer Klimaschutzziele.
13.12.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für eine Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsbericht-erstattungsverordnung 2022. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
09.12.2022
Stellungnahme zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
28.11.2022
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Strompreisbremsengesetzes
Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen (z.B. Strohheizkraftwerke) erzeu-gen in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig und günstig Strom und 172 TWh Wärme. Damit reduzieren sie direkt den Verbrauch von Erdgas in der Strom- und Wärmeerzeugung und tragen zu einer Dämpfung der Energiekosten bei. Die Bioenergieverbände unterstützen das Bemühen der Bundesregierung, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise zu bewältigen und die Belastung von Energie-verbraucher durch hohe Energiepreise zu mindern. Damit ist die politische Absicht hinter dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) durchaus zu begrüßen. Stark zu kritisieren ist jedoch, dass für die Finanzierung die Umsätze Erneuerbarer Energien abge-schöpft werden sollen, anstatt wie bei den Händlern fossiler Energieträger einen Teil des Unter-nehmensgewinns abzuschöpfen.
23.11.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Strompreisbremsengesetzes
Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen erzeugen in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig und günstig Strom und 172 TWh Wärme. Damit reduzieren sie direkt den Verbrauch von Erdgas in der Strom- und Wärmeerzeugung und tragen zu einer Dämpfung der Energiekosten bei. Die Bioenergieverbände unterstützen das Bemühen der Bundesregierung, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise zu bewältigen und die Belastung von Energieverbraucher durch hohe Energiepreise zu mindern. Damit ist die politische Absicht hinter dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) durchaus zu begrüßen. Stark zu kritisieren ist jedoch, dass für die Finanzierung die Umsätze Erneuerbarer Energien abgeschöpft werden sollen, anstatt wie bei den Händlern fossiler Energieträger einen Teil des Unternehmensgewinns abzuschöpfen
25.10.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 19.10.2022
Die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist für den Ausbau der Gebäudebeheizung mit Biomasse von erheblicher Relevanz.
17.10.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für eine Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030). Die Bioenergieverbände sehen es kritisch, dass bereits vor Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) der Verordnungsentwurf erarbeitet und zur Stellungnahme gestellt wird und damit noch keine Rechtsgrundlage für den Verordnungsentwurf vorliegt. Entsprechend müssen im Entwurf der Verordnung und damit auch in dieser Stellungnahme Annahmen über das noch zu beschließende Gesetz getroffen werden. Die Bioenergieverbände empfehlen deshalb nach Beschlussfassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEHG eine erneute Stellungnahme zum RefE EBeV 2030 auf Grundlage des dann beschlossenen Gesetzes durchzuführen.
05.10.2022
Stellungnahme zu Maßnahmen der BEG-Reform 2022 (15.09.2022)
Die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist für den Ausbau der Gebäudebeheizung mit Biomasse von erheblicher Relevanz.
29.09.2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verbesserung Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 27.9.2022
In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien angekündigt, alle Hürden und Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien aus dem Weg zu räumen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht nun auch Hemmnisse im Baugesetzbuch (BauGB) abgebaut werden sollen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und einen Beitrag zur Energiesicherheit zu leisten.