Kopfbild
28.04.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Kabinettsentwurf (KabE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
11.04.2023
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 3.4.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Der vorliegende Referentenentwurf vom 3.4.2023 (RefE) weist bereits deutlich Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom 7.3.2023 auf. Dennoch enthält auch der aktuellen RefE noch einige Regelungen, die bestimmte Heizungskonzepte diskriminieren oder verbieten, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
06.04.2023
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt. Der direkten Elektrifizierung z.B. von Dampferzeugungsprozessen den Vorzug vor Holzenergie zu geben, ist bei einem Strommix, der noch erhebliche Anteile von Kohlestrom enthält, nicht nachzuvollziehen. Die Wirtschaftlichkeit bei der Machbarkeitsprüfung zur Direktelektrifizierung muss mitberücksichtigt werden. Auch die Auflage, Wasserstoff, der heute weder insgesamt noch als „grüner Wasserstoff“ verfügbar ist, zu bevorzugen, ist widersinnig und behindert die Transformation des Sektors.
27.03.2023
Stellungnahme zum Antrag „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Grundsätzliches: Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der Wärmewende macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt.
27.03.2023
Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 7.3.2023
Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigen-tümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Referentenentwurf vom 7.3.2023 (RefE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:
07.03.2023
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWK für eine Anpassungsnovelle zum StromPBG, EWPBG und EWSG
Am 15.12.2022 wurde im Bundestag das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) als verbindliche Umsetzung der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 verabschiedet, mit weitreichenden Bestimmun-gen auch für die Bioenergiebranche. Die Regelung soll sicherstellen, dass lediglich so genannte „Übergewinne“ abgeschöpft werden, welche insbesondere im Erneuerbare Energien-Bereich angefallen sein sollen. Dabei handelt es sich nicht um eine Besteuerung von tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen, sondern eine Abschöpfung von fiktiven Erlösen. Nach Absatz 27 der genannten Notfallverordnung ist dabei sicherzustellen, dass die Höhe der Obergrenze für Markterlöse die Möglichkeiten der betroffenen Erzeuger, einschließlich der Erzeuger erneuerbarer Energien, nicht beeinträchtigt, ihre Investitions- und Betriebskosten zu decken. Auch nach Angaben des Bundes-wirtschaftsministeriums (BMWK) ist die Abschöpfung so ausgestaltet, dass die stromerzeugenden Unternehmen weiterhin Gewinne erzielen. Eine sachgerechte Anpassung des Abschöpfungsmechanismus an die realen Kosten der Stromerzeugung aus Biogas und Altholz wurden im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen. Bioenergieanlagen unterscheiden sich von an-deren Erneuerbaren Energien grundlegend darin, dass für die Energiegewinnung Brennstoffe genutzt werden. Seit 2021 sind die Preise für die benötigten Brenn- und Einsatzstoffe in Deutschland gestiegen, was sich mit Beginn des Krieges in der Ukraine noch einmal verschärft hat. ...
19.01.2023
Stellungnahme zu den „Eckpunkten für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)“ vom 6.10.2022
Aktuell werden rund 922 PJ an Biomasse für energetische Zwecke verwendet, davon rund 180 PJ für die Stromerzeugung, 618 PJ für Wärmebereitstellung und 124 PJ für Mobilität.1 Diese Nutzung ist das Ergebnis einer über die Jahre gewachsenen und stetig strukturell verfeinerten erneuerbaren Energiepolitik, die maßgeblich von der RED I (Richtlinie 2009/28/EG) und den ersten Erneuerbare- Energien-Gesetzen (EEG) geprägt wurde. Zielstellung der Bioenergiepolitik der frühen 2000er Jahre war es, neben dem Klimaschutz v.a. im Verkehrs- und Strombereich, einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit zu leisten, heimische Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu stärken und die zu dieser Zeit sehr niedrigen und bei weitem nicht kostendeckenden Agrarpreise zu stabilisieren. Die heutige energetische Biomassenutzung ist Resultat zahlreicher Überarbeitungen der Energiepolitik, mit steten Anhebungen der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und ambitionierterer Klimaschutzziele.
13.12.2022
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für eine Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsbericht-erstattungsverordnung 2022. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
09.12.2022
Stellungnahme zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
28.11.2022
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Strompreisbremsengesetzes
Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen (z.B. Strohheizkraftwerke) erzeu-gen in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig und günstig Strom und 172 TWh Wärme. Damit reduzieren sie direkt den Verbrauch von Erdgas in der Strom- und Wärmeerzeugung und tragen zu einer Dämpfung der Energiekosten bei. Die Bioenergieverbände unterstützen das Bemühen der Bundesregierung, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise zu bewältigen und die Belastung von Energie-verbraucher durch hohe Energiepreise zu mindern. Damit ist die politische Absicht hinter dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) durchaus zu begrüßen. Stark zu kritisieren ist jedoch, dass für die Finanzierung die Umsätze Erneuerbarer Energien abge-schöpft werden sollen, anstatt wie bei den Händlern fossiler Energieträger einen Teil des Unter-nehmensgewinns abzuschöpfen.