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25.05.2022
Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV)
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
19.05.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vom 16.5.2022
1. Das im Referentenentwurf (RefE) enthaltene Verbot für Vermieter, die Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe an ihre Mieter weiterzugeben, schließt den Wechsel von fossilen zu klimaneutralen Brennstoffen als Klimaschutzoption de facto aus. Dies ist klimapolitisch nicht sinnvoll. 2. Anstatt die Weitergabe der Mehrkosten klimaneutraler Brennstoffe an Mieter vollständig zu verbieten, sollten sie grundsätzlich zugelassen, aber reguliert werden: • Die Mehrkosten sollten nach einem sinnvollen Schlüssel zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, u.a. auch abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. • Heizungen auf Basis klimaneutraler Festbrennstoffe sollten aus Gründen des Klimaschutzes wie auch der Verhältnismäßigkeit generell ausgenommen werden. • Heizungen, die bereits in der Vergangenheit mit mindestens 30 Prozent klimaneutralen Brennstoffen betrieben wurde, sollten aus Gründen des Klimaschutzes wie auch des Investitionsschutzes ausgenommen werden.
12.05.2022
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Osterpaket“ vom 06.04.2022
In Bezug auf die Biomasse setzt das Osterpaket die falschen Schwerpunkte: Anstatt wie von der Bundesregierung vorgesehen die Biomasse-Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf Spitzenlastkraftwerke zu beschränken, sollten mit dem Osterpaket die energie- und klimapolitischen Potenziale des bestehenden Anlagenparks an Biogasanlagen, Holzheizkraftwerken und Biomethan-KraftWärme-Kopplung (KWK) gehoben sowie noch offene Biomassepotenziale genutzt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen dazu gehören: Lesen Sie weiter anbei im Download...
14.04.2022
Kurzstellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Osterpaket“
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Sehr begrüßen wir deshalb die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren. Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung (KabE), insbesondere auch die vorgesehenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021), wird jedoch weder den klimapolitischen Ambitionen der Koalitionsfraktionen noch der geo- und wirtschaftspolitischen Notwendigkeit zur Reduzierung von fossilen Rohstoffimporten gerecht. Die Chancen der Bioenergie zur Substitution von importierten fossilen Energieträgern durch heimische erneuerbare Energie werden nicht genutzt. Verschiedene energierechtliche Hemmnisse im EEG und anderen Gesetzen sowie Hemmnisse im Bereich der technischen und genehmigungs-rechtlichen Auflagen werden nicht angegangen.
06.04.2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 1.4.2022
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Sehr begrüßen wir deshalb die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren, sowie das Vorhaben, alle Hemmnisse und Hürden für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beseitigen. Im Fall der Bioenergie sind verschiedene Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) zentrale Hemmnisse, die sobald wie möglich angegangen werden sollten.
23.03.2022
Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Die Bioenergieverbände begrüßen den Vorschlag, dass nicht nur die mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, sondern auch die klimapolitischen Zielsetzungen in den zukünftigen Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan einfließen müssen. Zu unserem Bedauern haben sich die Übertragungsnetzbetreiber in der Vergangenheit allerdings klar über diese gesetzliche Vorgabe hinweggesetzt.
17.03.2022
Stellungname zum Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 4.3.2022
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesre-gierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überfüh-ren. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemis-sionen eine wichtige Rolle spielen.
28.07.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums einer Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vom 16.07.2021
Das Wichtigste in Kürze Der Bioenergie kommt in der erneuerbaren Wärmeversorgung eine Schlüsselrolle zu: ihr Beitrag ist nicht nur aktuell unverzichtbar – er wird es auch langfristig für bestimmte Anwendungen gerade im ländlichen Raum, aber auch in der Industrie, bleiben.
07.06.2021
Zu den Regierungsentwürfen für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 sowie eines Gesetzes zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Kurzstellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags am 07. Juni 2021
17.05.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 vom 12.05.2021
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministerums (BMWi) zur Einführung einer Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen gemäß § 88b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) (Referentenentwurf – RefE) völlig unzureichend, um die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umzusetzen. Der RefE verhindert sogar die Ziel des Klimaschutzprogramm 2030, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sogar sinkt und damit zusätzliche Emissionen entstehen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angelündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehar noch vertretbar.