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06.04.2022
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 1.4.2022
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesregierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überführen. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle spielen. Sehr begrüßen wir deshalb die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Bioenergie solle in Deutschland eine neue Zukunft erfahren, sowie das Vorhaben, alle Hemmnisse und Hürden für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beseitigen. Im Fall der Bioenergie sind verschiedene Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) zentrale Hemmnisse, die sobald wie möglich angegangen werden sollten.
23.03.2022
Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Die Bioenergieverbände begrüßen den Vorschlag, dass nicht nur die mittel- und langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, sondern auch die klimapolitischen Zielsetzungen in den zukünftigen Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan einfließen müssen. Zu unserem Bedauern haben sich die Übertragungsnetzbetreiber in der Vergangenheit allerdings klar über diese gesetzliche Vorgabe hinweggesetzt.
17.03.2022
Stellungname zum Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 4.3.2022
Die Bioenergieverbände begrüßen die großen klimapolitischen Ambitionen der neuen Bundesre-gierung und die vielen im Koalitionsvertrag bereits angekündigten Einzelmaßnahmen. Nun gilt es die Ziele und Vorhaben weiter auszuarbeiten und in konkrete Gesetzgebungsprozesse zu überfüh-ren. Dabei muss auch die Bioenergie als Problemlöser bei der Reduktion von Treibhausgasemis-sionen eine wichtige Rolle spielen.
28.07.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums einer Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vom 16.07.2021
Das Wichtigste in Kürze Der Bioenergie kommt in der erneuerbaren Wärmeversorgung eine Schlüsselrolle zu: ihr Beitrag ist nicht nur aktuell unverzichtbar – er wird es auch langfristig für bestimmte Anwendungen gerade im ländlichen Raum, aber auch in der Industrie, bleiben.
07.06.2021
Zu den Regierungsentwürfen für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 sowie eines Gesetzes zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Kurzstellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags am 07. Juni 2021
17.05.2021
Zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 vom 12.05.2021
Aus Sicht der Bioenergieverbände ist der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministerums (BMWi) zur Einführung einer Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen gemäß § 88b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) (Referentenentwurf – RefE) völlig unzureichend, um die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umzusetzen. Der RefE verhindert sogar die Ziel des Klimaschutzprogramm 2030, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sogar sinkt und damit zusätzliche Emissionen entstehen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angelündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehar noch vertretbar.
12.05.2021
Eckpunkte zur Novelle des Klimaschutzgesetzes
Der Regierungsentwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes macht deutlich: Das Ziel der Treibhausgasneutralität erfordert eine umfassende und vor allem zügige ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft. Bioenergie löst Probleme dort, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen, und ist damit ein unverzichtbarer Baustein einer ambitionierten Klimaschutzpolitik, der bereits heute jährlich mehr als 60 Mio. t CO2 einspart.
05.05.2021
BBE Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbänden danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der REDII hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.
03.05.2021
BBE Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbände danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweis-dokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebenszyklusweg sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für die Anrechnung auf die THG-Quote und damit für den Marktzugang. Die hiermit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz nachhaltiger Biokraftstoffe, flüssiger Biobrennstoffe sowie Biomasse-Brennstoffe.
15.10.2020
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des BImSchG und nachgelagerten Verordnungen zur Umsetzung der RED II im Verkehrssektor vom 24.09.2020
Aus Sicht der Bioenergieverbände sind die vorliegenden Gesetzesentwürfe in keinster Weise geeignet, um die im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung formulierten Ziele für 2030 zu erreichen. Statt einer eigentlich bereits im Namen des Gesetzes angekündigten „Weiterentwicklung“ des Instruments der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr (THG-Quote) und nachgelagerter Bestimmungen ist der Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) vielmehr ein Ausdruck absoluter Stagnation, bzw. sogar ein Rückschritt, da kurz- bis mittelfristig sogar mehr THG-Emissionen anfallen werden als heute. Kurzum: Mit dem vorliegenden Entwurf sind die in der Gesetzbegründung angepeilten Ziele nicht zu erreichen.