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25.07.2025
Stellungnahme Zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 7.7.2025
Da Biogas/Biomethan in den gleichen Anwendungen genutzt werden kann und deshalb aus energiewirtschaftlicher, industriepolitischer und klimapolitischer Sicht mindestens die gleichen Chancen bietet wie (erneuerbarer) Wasserstoff ist es sinnvoll, beide Energieträger gemeinsam zu denken. Auf europäischer Ebene wird dies im Übrigen bereits getan. So sehen beispielsweise das RePowerEU-Paket wie auch die “Roadmap towards ending Russian energy imports” der EU-Kommission sowohl für Wasserstoff als auch für Biomethan gleichrangige politische Ausbauziele vor und die novellierte EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (RL EU 2024/1789) und die der novellierte EU-Gasbinnenmarktverordnung (VO EU 2024/1789) analoge Regulierungsvorgaben vor. Wasserstoff und Biogas/Biomethan sind in diese Denke zwei Seiten einer Medaille. Dies deckt sich im Übrigen mit dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, der genauso eine bessere Regulierung für Biogas und Biomethan fordert. Ein Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) ist deshalb zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte es in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs (RefE). Für weitere Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen
25.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2023 rund 12 Mio. t CO2 eingespart.
21.07.2025
Stellungnahme Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG)
Das Wichtigste in Kürze Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den neuen Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG). Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass Wärmeversorgung in Gänze betrachtet wurde und nun auch die Errichtung und der Betrieb von Wärmeleitungen Berücksichtigung finden. Intendiert war eine Vereinheitlichung, vor allem aber eine Beschleunigung entsprechender Genehmigungsverfahren. Bei genauerem Lesen fällt allerdings auf, dass es sich kaum um eine Besserung handelt.
17.07.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 10.07.2025
Die Bioenergieverbände begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf (RefE). Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die für die Bioenergiebranche besonders relevanten Aspekte, insb. auf das Thema der zum 31.12.2025 auslaufenden Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Für die Stellungnahme zu weiteren Aspekten des RefE wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die der FvB unterstützt.
30.06.2025
Stellungnahme zum Diskussionspapier Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
Das Wichtigste in Kürze Vernachlässigung der Netzdienlichkeit im Entwurf: Der gegenwärtige Vorschlag der Bundesnetzagentur konzentriert sich vorrangig auf finanzielle Regelungsinstrumente und die Standortsteuerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), ohne die Netzdienlichkeit als zentrale systemrelevante Kategorie zu berücksichtigen. Erfordernis einer differenzierten Behandlung: Die pauschale Gleichbehandlung sämtlicher EE-Anlagen hinsichtlich netzbezogener Kosten ist sachlich nicht gerechtfertigt. Anlagen mit steuerbarer Einspeisecharakteristik – insbesondere Biogas-, Biomethan- sowie Holzenergieanlagen – leisten durch ihre steuerbare und zuverlässige Einspeisung einen relevanten Beitrag zur regionalen Netzstabilität, zur Vermeidung von Redispatch-Maßnahmen und zur Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und sollten bei der Kostenallokation je nach Einspeiseprofil privilegiert werden. Systematische Einbindung in Entgelt- und Fördermechanismen: Die Berücksichtigung der Netzdienlichkeit als differenzierungsfähige Kenngröße bei der Bemessung von Einspeiseentgelten sowie potenziellen Baukostenzuschüssen ist nicht nur sachlich geboten, sondern auch unionsrechtskonform (vgl. Art. 18 Abs. 7 EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung). Kritik an dynamischen Entgeltmodellen ohne Investitionsschutz: Die Einführung volatiler Einspeiseentgelte ohne hinreichende Begrenzung birgt erhebliche Risiken für die Investitionssicherheit. Ein verbindlicher Höchstwert ist erforderlich, um dem verfassungsrechtlichen Gebot der Planungs- und Investitionssicherheit Rechnung zu tragen. Unvereinbarkeit pauschaler Baukostenzuschüsse mit Flexibilitätsprinzip: Ein nicht differenzierter Baukostenzuschuss widerspricht dem durch das EEG etablierten Flexibilisierungsanreiz. Er müsste netzdienliches Verhalten honorieren und in einschlägigen Fällen vollständig entfallen. Vertrauensschutz für Bestandsanlagen: Eine rückwirkende Belastung bereits errichteter EE-Anlagen würde in unzulässiger Weise in den verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensbestand der Betreiber eingreifen, die auf die geltenden Rahmenbedingungen vertraut haben. Der Schutz bestehender Investitionsentscheidungen ist unabdingbar zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Energiewendezielsetzung.
17.01.2025
Stellungnahme zum Entwurf einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Das Wichtigste in Kürze Nicht mehr IED-Anlagen als EU-rechtlich erforderlich: die Biogasanlagen adressierenden Genehmigungstatbestände müssen so gestaltet werden, dass die europarechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden und nicht - wie bisher - aufgrund nationaler Regelungen mehr Anlagen als IED-Anlagen eingeordnet werden, als notwendig. Durchsatzkapazität für Altholz erhöhen: Kleine und mittelständische Unternehmen benötigen dringend Alternativen zu Wasserstoff und Direktelektrifizierung, um ihre Prozesse zu defossilisieren. Biomasse ist hierbei eine Schlüsseltechnologie, besonders im Mittel- und Hochtemperaturbereich. Jedoch zwingt die aktuelle Durchsatzbeschränkung für Altholzanlagen oft zum Einsatz von Frischholz, was das Ziel der Kaskadennutzung unterläuft. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität auf
20.12.2024
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD & Bündnis 90/Die Grünen für ein Biomasse-Paket vom 17.12.2024
Der vorliegende Fraktionsentwurf (FrakE) weist eine Reihe von Verbesserungen ggü. dem Kabinettsentwurf (KabE) auf. Jedoch bleiben die Grundprobleme des KabE bestehen. Dazu mehr in der Stellungnahme anbei.
11.12.2024
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Biomasse-Paket vom 11.12.2024
Das Wichtigste in Kürze... Eine Verbesserung des EEG 2023 muss der Kern des Biomasse-Pakets sein, insbesondere um bestehende Bioenergieanlagen nach Ende der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterzubetreiben und in zukunftsfähige Anlagenkonzepte wie die Errichtung von Wärmenetzen und die Flexibilisierung investieren und ggf. auch Neuanlagen errichten zu können. Der vorliegende Kabinettsentwurf (KabE) wird diesem Anspruch nicht gerecht...
05.12.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (AVBFernwärmeV)
Das Wichtigste in Kürze Leitungsgebundene Wärme ist entscheidend für die Transformation des Wärmesektors auf erneuerbare Energien und der Substitution fossiler Brennstoffe. Daher unterstützen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) eine Novellierung der AVBFernwärmeV, haben allerdings zahl-reiche Anmerkungen am Entwurf von Ende November. Es gibt zahlreiche Punkte im Entwurf, die die Bioenergieverbände nicht unterstützen. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien erfordert notwendige Anpassungen der AVBFernwärmeV. Nur so wird Rechtssicherheit für Fernwärmeversorgungsunternehmen (abgekürzt: FVU) gewährleistet, die in erneuerbare Wärmeerzeugungs-anlagen investieren möchten. Es muss den Verbänden allerdings ermöglicht werden, weitreichende Änderungen im neuen Entwurf zu analysieren und mögliche Auswirkungen des Entwurfs mit den Mitgliedsunternehmen zu besprechen. Dies ist leider aufgrund der sehr kurzen Bearbeitungszeit von vier Werktagen nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund muss angemerkt werden, dass diese Stellungnahme wahrscheinlich unvollständig ist, da die Bearbeitungszeit nicht ausreichend war, alle wesentlichen Änderungen zu beurteilen.
11.10.2024
Stellungnahme von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 18.09.2024
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Bundesumweltministerium (BMUV) das Problem der Übererfüllung der THG-Quote mit dem entsprechenden Preisverfall erkannt hat und kurzfristig regulatorisch adressieren möchte. Ebenso ist der Ansatz im Verordnungsentwurf (VoE) zu begrüßen, dass die „Übermengen“ der THG-Quotenerfüllung des Jahres 2024 erst frühestens im Jahr 2027 angerechnet werden können und in 2025 und 2026 nur Mengen aus Erfüllungsoptionen angerechnet werden, die im jeweiligen Jahr tatsächlich physisch eingesetzt wurden. So könnte sich potenziell der Quotenmarkt für 2025 und 2026 stabilisieren. Nach der Veröffentlichung des VoE konnte festgestellt werden, dass der Preis für THG-Minderungsmengen für das Quotenjahr 2025 wieder leicht angestiegen ist.