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23.02.2026
Kernforderungen der Bioenergieverbände zur Weiterentwicklung der THG-Quote
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) durch die Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthält wichtige Fortschritte für den Klimaschutz im Verkehr. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2024 rund 11,5 Mio. t CO2 eingespart. Damit die Regelung jedoch ihre volle klimapolitische Wirkung entfalten kann, sind gezielte Nachbesserungen erforderlich.
19.02.2026
BEE-Handout des Referentenentwurfs zum Netzanschlusspaket aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 30. Januar 2026
Das deutsche Stromsystem befindet sich in einer umfangreichen Transformation. Während sich die Erzeugung zukunftsorientiert ausrichtet und mit großen Schritten immer stärker durch Erneuerbare Energien (EE) bestimmt wird, hängt die Netzinfrastruktur vielerorts in der Vergangenheit fest. Netzbetreiber sind gesetzlich zur Optimierung, Verstärkung und Ausbau der Stromnetze verpflichtet, sind dem jedoch vielerorts nicht nachgekommen. Die Mehrzahl der Netzbetreiber wendet die wesentlichen Instrumente zur Netzbetriebsoptimierung nicht an, wie Erhebungen der BNetzA zeigen. Nur bei den wenigsten findet eine sogenannte vorausschauende Netzplanung statt, ganz zu schweigen von einem vorausschauenden Netzausbau, der zumindest die Erneuerbare-Energien-Ausbaupläne der Bundesländer einbeziehen müsste. Der Einbau von digitalen Steuerungsmöglichkeiten hinkt um Jahre hinterher, Netzanschlüsse für dringend im Netz benötigte Flexibilitäten werden jahrelang hinausgezögert. Gleichzeitig geht der EE-Ausbau stetig voran, weshalb teilweise erneuerbarer Strom wegen der mangelhaften Infrastruktur nicht abtransportiert werden kann. Die Konsequenz davon sind Abregelungen - auch Redispatch genannt. Diese werden vom Netzbetreiber gesteuert, wofür dieser den Anlagenbetreiber entschädigen muss. Die Kosten kann er dann über die Netzentgelte an die Stromkunden weitergeben. Netzbetreiber werden aktuell also für ihr Verschulden am unzureichenden Zustand der Infrastruktur finanziell nicht in die Pflicht genommen.
19.02.2026
Netzpaket besser machen. Lösungen statt Blockaden.
Erneuerbare Energien (EE) decken rund 60 % der Stromerzeugung in Deutschland und wirken aufgrund niedriger Gestehungskosten preisdämpfend auf die Börsenstrompreise. Die zentralen Kostentreiber eines erneuerbaren Stromsystems liegen nicht in der Erzeugung, sondern im Ausbau und der Optimierung der Netzinfrastruktur. Für Planung, Verstärkung und Ausbau sind die Netzbetreiber verantwortlich; diese Aufgaben wurden jedoch über Jahre nur unzureichend erfüllt. Die Folge sind zunehmende Netzengpässe, die durch Redispatch-Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Redispatch ist zur Netzstabilität erforderlich; Entschädigungszahlungen sind dabei unverzichtbar und europarechtlich vorgeschrieben. Sie gewährleisten Diskriminierungsfreiheit und sichern Investitions- und Planungssicherheit für den EE-Ausbau.
10.02.2026
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Allgemeine Anmerkungen Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), die ein zentraler Pfeiler zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 und der deutschen Klimaneutralität bis 2045 ist. Insbesondere die Erhöhung des Ambitionsniveaus, die Fortschreibung der gesetzlichen Vorgaben bis 2040 und die verbesserten Maßnahmen zur Betrugsprävention sind positiv hervorzuheben. Die Verbände begrüßen die in der Ressortabstimmung erzielten Verbesserungen am Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums, darunter v.a. die Streichung der Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse.
30.01.2026
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungs-gesetz 2024
Die unterzeichnenden Verbände begrüßen das Ziel des Referentenentwurfs einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, die nationalen Regelungen an die fortentwickelten europarechtlichen Vorgaben anzupassen und Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer zu schaffen.
14.01.2026
Stellungnahme zur Erarbeitung eines neuen Klimaschutzprogramms
Die Form der Stellungnahme orientiert sich an der Beantwortung der vom BMUKN gestellten Leitfragen, aufgeteilt nach den Themen Biokraftstoffe, Kommunale Wärmeversorgung, Gebäudewärme, industrielle Prozesswärme und Abscheidung / Speicherung von biogenem CO2.
05.01.2026
Stellungnahme zu den Entwürfen Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2025
Das Hauptstadtbüro Bioenergie möchte die Gelegenheit nutzen, Stellung zu den Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom 2037 zu beziehen. Leider muss davon ausgegangen werden, dass die für Bioenergie nachteiligen Annahmen zumindest zum Teil aus ideologischen Gründen getroffen wurden.
01.12.2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
Wichtigste Empfehlung: • Der Entwurf schließt Sägerundholz, Furnierrundholz, auch Rundholz in Industriequalität, Stümpfe und Wurzeln sowie daraus erzeugte Energieträger aus der Biomassedefinition aus und würde damit ihre energetische Nutzung sowie dessen Förderfähigkeit faktisch verhindern. Problematisch ist insbesondere, dass der Begriff „Rundholz in Industriequalität“ nicht näher eingegrenzt wird, obwohl die RED III hierfür vorsieht, dass die Definition die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen muss. Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
24.11.2025
Stellungnahme zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets vom 4.11.2025
Das europäische Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket gibt den Mitgliedsstaaten vor, die Rahmenbedingungen für die Biomethaneinspeisung insbesondere beim Zugang zu Infrastruktur und Markt zu verbessern, um die Biomethaneinspeisung auszuweiten. Dieser Vorgabe wird der vorliegende Referentenentwurf (RefE) nicht gerecht. Wir sehen dringenden Nachbesserungsbedarf insbesondere in folgenden Punkten:
09.09.2025
Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich vom 6.8.2025
Das Wichtigste in Kürze 1. Die Einführung einer Übergangsregelung für die zum 31.12.2025 auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist sehr zu begrüßen. Bereits laufende Biomethanprojekte genießen damit Investitionsschutz. 2. Allerdings ist es im Sinne der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von erheblichen Wertungswidersprüchen erforderlich, zusätzlich auch § 32, § 33 Absatz 10 und § 34 GasNZV in den Regelungsbereich des vorliegenden § 118 Abs. 4 KabE aufzunehmen. 3. Nach § 23c werden Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, bestimmte Daten auf ihrer Webseite bereitzustellen und stündlich zu aktualisieren. Dazu zählen neben dem Anteil erneuerbarer Energieträger auch die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen. Die Bioenergieverbände weisen darauf hin, dass die CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse-Brennstoffen mit null anzusetzen sind.