13.03.2024
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der 36. BImSchV, UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV vom 28.02.2024
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In der Novellierung sollen die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden und die Anrechnung der Upstream-Emissionsminderung (UER) nur noch bis zum Verpflichtungsjahr 2024 möglich sein. Das verfrühte Phase-Out beruht auf dem Verdacht, dass bei zahlreichen auf die THG-Quote angerechneten UER-Projekten Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Die Bioenergieverbände fordern eine vollständige und aktive Aufklärung der Betrugsfälle der UER-Projekte, die aktuell von der DEHSt untersucht werden.